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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Leistungen von Bun Viadi im Bereich Beratung und Umsetzung digitaler Prozesslösungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Leistungen & Zusammenarbeit

Die konkreten Leistungen werden im jeweiligen Angebot individuell definiert. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Die Zusammenarbeit erfolgt partnerschaftlich, mit gegenseitiger Offenheit und klarer Kommunikation. Schriftlich im Sinne dieser AGB ist auch E-Mail-Kommunikation ausreichend.

3. Termine & Mitwirkungspflichten

Vereinbarte Zeitrahmen sind Richtwerte. Verzögerungen aufgrund fehlender Informationen oder verspäteter Rückmeldungen des Auftraggebers verlängern den Zeitrahmen entsprechend. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz einmaliger schriftlicher Mahnung nicht nach, ist Bun Viadi berechtigt, das Projekt zu beenden und bereits erbrachte Leistungen anteilig in Rechnung zu stellen.

4. Vergütung & Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt gemäss individuellem Angebot. Rechnungen sind innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Bei Pauschalprojekten gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 50 % des Honorars bei Projektstart (fällig vor Leistungsbeginn)

  • 50 % bei Übergabe der finalen Ergebnisse, unabhängig von der Nutzung oder finalen Abnahme

Für laufende Betreuung oder Einzelstunden erfolgt die Rechnungsstellung monatlich im Voraus oder direkt nach Leistungserbringung.

Bei Neukunden behält sich Bun Viadi vor, 100 % Vorkasse zu verlangen.

Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Leistungserbringung erst nach Eingang der ersten Zahlung.

5. Haftung

Bun Viadi haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für die fehlerfreie Funktion eingesetzter Drittanbieter-Tools (z. B. Software, Automationen) wird keine Haftung übernommen. Es wird kein konkreter Erfolg geschuldet. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

6. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen,  auch über das Projektende hinaus.

7. Nutzungsrechte

Alle im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Unterlagen, Konzepte oder Automationen dürfen vom Kunden für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Eine Weitergabe oder kommerzielle Weiterverwendung bedarf der Zustimmung von Bun Viadi. Die Nutzung durch Dritte oder eine Mehrfachverwendung ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

8. Kündigung & Stornierung

Ein Projekt kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich beendet werden. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig in Rechnung gestellt. Bei kurzfristiger Stornierung (weniger als 7 Kalendertage vor Beginn) wird eine Ausfallentschädigung von 60 % des vereinbarten Honorars fällig. Bei weniger als 48 Stunden vor Beginn sind 100 % des Honorars geschuldet.

Für gewisse Aufgaben – zum Beispiel zur Unterstützung bei der Texterstellung, Datenanalyse oder Prozessautomatisierung – setze ich Künstliche Intelligenz (KI) ein.
Die Bearbeitung deiner Daten erfolgt dabei stets unter Beachtung des Datenschutzes und nach bestem Wissen und Gewissen.
Eine Weitergabe deiner Daten an Dritte findet ohne deine Zustimmung nicht statt.

9. Zahlungsverzug & Mahnung

Bei Zahlungsverzug wird ab der zweiten Mahnung eine Gebühr von CHF 25.– erhoben. Zudem behält sich Bun Viadi das Recht vor, Verzugszinsen von 5 % p. a. zu verrechnen sowie weitere Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten.

10. Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung auf www.bunviadi.ch/datenschutz.

11. Gerichtsstand & anwendbares Recht

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist St. Gallen.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: Juli 2025

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